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   OVG Sachsen, 05.12.2012 - 1 A 166/09   

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OVG Sachsen, 05.12.2012 - 1 A 166/09 (https://dejure.org/2012,40212)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05.12.2012 - 1 A 166/09 (https://dejure.org/2012,40212)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05. Dezember 2012 - 1 A 166/09 (https://dejure.org/2012,40212)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    BAföG § 7 Abs. 3 S. 1
    Fachrichtungswechsel, unabweisbarer Grund, psychische Erkrankung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.02.2004 - 5 C 6.03

    Ausbildung, Fachrichtungswechsel nach endgültigem Nichtbestehen einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.12.2012 - 1 A 166/09
    Der für einen späten Fachrichtungswechsel erforderliche "unabweisbare Grund" ist mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 19. Februar 2004, BVerwGE 120, 149 = NVwZ 2004, 1005) eng auszulegen.
  • VGH Bayern, 23.07.2012 - 12 ZB 11.999

    Ausbildungs- und Studienförderungsrecht

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.12.2012 - 1 A 166/09
    Unabweisbar ist ein Grund, der eine Wahl zwischen der Fortsetzung der bisherigen Ausbildung nicht zulässt oder es im Einzelfall schlechterdings unerträglich erscheinen ließe, den Auszubildenden unter den gegebenen Umständen an der zunächst aufgenommenen Ausbildung festhalten zu lassen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 23. Juli 2012 - 12 ZB 11.999 -, juris Rn. 9; Humborg, in: Rothe/Blanke, BAföG, Stand März 2011, § 7 Rn. 43; Ramsauer/Stallbaum/Sternal, a. a. O., § 7 Rn. 81 f. jeweils m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2023 - 12 A 1659/21

    Erstausbildung; Auslandsausbildung; institutionelle Gleichwertigkeit;

    vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 2. Dezember 2021 - 6 D 49/21 -, juris Rn. 4, und Urteil vom 5. Dezember 2012 - 1 A 166/09 -, juris Rn. 18; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28. Februar 2013- 12 S 1527/12 -, juris Rn. 46.
  • OVG Sachsen, 20.06.2018 - 1 B 108/18

    Ausbildungsförderung; Grundanspruch; Bologna-Prozess; Fachrichtungswechsel;

    Ihm muss im Ergebnis keine Möglichkeit der Wahl zwischen einer Fortsetzung der begonnenen Ausbildung und einem Wechsel der Fachrichtung bleiben (vgl. BVerwG, Urt. v. 19. Februar 2004 - 5 C 6.03 -, juris Rn. 9; ebenso Senatsurt. v. 5. Dezember 2012 - 1 A 166/09 -, juris Rn. 19).
  • OVG Sachsen, 02.12.2021 - 6 D 49/21

    Prozesskostenhilfe; Abbruch einer Ausbildung; unabweisbarer Grund

    Unabweisbar ist ein Grund, der eine Wahl zwischen der Fortsetzung der bisherigen Ausbildung nicht zulässt oder es im Einzelfall schlechterdings unerträglich erscheinen ließe, den Auszubildenden unter den gegebenen Umständen an der zunächst aufgenommenen Ausbildung festhalten zu lassen (SächsOVG, Urt. v. 5. Dezember 2012 - 1 A 166/09 -, juris Rn. 18 m. w. N.).
  • VG Cottbus, 29.03.2018 - 1 K 1250/16

    Ausbildungs- und Studienförderungsrecht

    Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat eine nach den Umständen des besonders gelagerten Einzelfalls schwere psychische Beeinträchtigung bzw. Erkrankung (zwanghafte Persönlichkeitsstörung) als unabweisbaren Grund bejaht (Urteil v. 05.12.2012 - 1 A 166/09 -, juris Rn. 20).
  • VG Greifswald, 30.05.2017 - 2 A 2091/16

    Unabweisbarer Grund i.S.v. BAföG § 7 Abs 3 S 1 Nr 2

    Ob ein unverzügliches Handeln in diesem Sinne vorliegt, bestimmt sich nicht allein nach objektiven Umständen, sondern in subjektiver Hinsicht auch danach, ob ein etwaiges Unterlassen notwendiger Maßnahmen vorwerfbar ist (BVerwG, Urteil vom 21. Juni 1990 - 5 C 45/87 -, BVerwGE 85, 194-200, Rn. 13; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 05. Dezember 2012 - 1 A 166/09 -, Rn. 18, juris).
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